Entschließung des Präsidiums des Deutschen Bauernverbandes zur Bekämpfung der Blauzungenkrankheit vom 06. November 2007

Auf Antrag der VDL beschloss der DBV eine Liste mit den erforderlichen Maßnahmen und Hilfsprogrammen zur Bekämpfung der Blauzungenkrankheit

 

Die dramatische Entwicklung in den letzten Wochen bei der Blauzungenkrankheit, von der bis jetzt mehr als 17.000 landwirtschaftliche Betriebe in Deutschland betroffen sind, erfordert einen erneuten Aufruf für wirksame Bekämpfungs- und Hilfsmaßnahmen.

 

In der Rinder- und Ziegenhaltung, vor allem aber in der Schafhaltung sind Tausende von Tierverlusten zu beklagen. Viele Betriebe stehen vor dem existenziellen Ruin, weil die Entschädigungen aus den Tierseuchenkassen nur einen geringen Teil der aufgetretenen Verluste abdecken. Die Forderung des Berufsstandes, die Impfung als Bekämpfungsmaßnahme und den innergemeinschaftlichen Handel geimpfter sowie natürlich immunisierter Tiere zuzulassen, ist mittlerweile in europäisches Recht aufgenommen worden. Auch die angekündigte Kofinanzierung der Impfkosten durch die EU-Kommission wird ausdrücklich begrüßt. Es sind aber weitere effektive Maßnahmen notwendig, um die erneute Ausbreitung der Krankheit zu verhindern.

 

Deshalb fordern der Deutsche Bauernverband und die Vereinigung Deutscher Landesschafzuchtverbände Bund und Länder sowie die Europäische Kommission auf, in Abstimmung mit den Impfstoffherstellern unverzüglich folgende Maßnahmen sicherzustellen:

 

  • rechtzeitige Bereitstellung einer ausreichenden Menge an Impfdosen zum Schutz der Schafe, Rinder und Ziegen im Sinne des Tierschutzes
  • staatliche Anordnung einer obligatorischen Impfung für Schafe, um die ohnehin existentiell geschädigten Betriebe finanziell zu unterstützen
  • Beteiligung der Länder an den Kosten für die Impfung
  • Schaffung der Voraussetzungen für eine kurzfristige Impfung vor Ort. Sind Impfstoffe vorhanden, darf der Schutz der Tiere nicht durch mangelnde Kapazitäten im Personalbereich gefährdet werden
  • schnellstmögliche finanzielle Hilfe für die betroffenen Betriebe durch Länder, Bund und EU als Ergänzung zu den Mitteln aus der Tierseuchenkasse